Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter dem Begriff hauswirtschaftliche Versorgung sind im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen zu verstehen. Sie gehört zur häuslichen Pflege und ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI. Die Pflegekasse ist der Leistungsträger. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet: Einkaufen Dazu gehört insbesondere, das Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes, das Einkaufen von Lebensmitteln und das Unterbringen der Gegenstände in die dafür vorgesehenen Vorratsschränke. Kochen Dies umfasst die Zubereitung einer warmen Mahlzeit, sowie bei Bedarf das Aufstellen eines Speiseplanes. Dabei werden die jeweiligen Lebensumstände, das Alter und die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen mit berücksichtigt. Reinigen der Wohnung Dazu gehört das Reinigen von Haushaltsgeräten, Fußböden, Möbeln etc. innerhalb der Wohnung/des Hauses des Pflegebedürftigen sowie das Betten machen. Unsere MitarbeiterInnen sind dabei geübt im Umgang mit Reinigungsmitteln und –geräten. Spülen Je nachdem, was im Haushalt vorhanden ist, wird manuell gespült oder das Geschirr in den Geschirrspüler ein- bzw. ausgeräumt. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Hierzu gehört insbesondere das Waschen, Aufhängen und das Einsortieren der Kleidung in den Schrank, sowie das Einteilen und Sortieren von Kleidung. Die hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch den AHB erbracht werden, können im Rahmen von Pflegesachleistungen oder auch der Kombinationsleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Des Weiteren können Sie unsere Dienste auch als Privatzahler in Anspruch nehmen, wenn sie z. B. noch nicht in die Pflegeversicherung eingestuft sind. Wichtig zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist es noch, dass der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes mit entscheidend ist für die Gewährung einer Pflegestufe, denn gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege ergibt dies die Gesamtpflegezeit. Weitere Informationen hierzu siehe unter „Pflegetagebuch“ bei den Informationen für Angehörige.
Leistungen

AHB

Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen

GmbH & Co.KG

Kurfürstenallee 80 | 28211 Bremen Tel.: 0421/ 20 451 0 | Email: info@ahb-bremen.de
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter dem Begriff hauswirtschaftliche Versorgung sind im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen zu verstehen. Sie gehört zur häuslichen Pflege und ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI. Die Pflegekasse ist der Leistungsträger. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet: Einkaufen Dazu gehört insbesondere, das Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes, das Einkaufen von Lebensmitteln und das Unterbringen der Gegenstände in die dafür vorgesehenen Vorratsschränke. Kochen Dies umfasst die Zubereitung einer warmen Mahlzeit, sowie bei Bedarf das Aufstellen eines Speiseplanes. Dabei werden die jeweiligen Lebensumstände, das Alter und die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen mit berücksichtigt. Reinigen der Wohnung Dazu gehört das Reinigen von Haushaltsgeräten, Fußböden, Möbeln etc. innerhalb der Wohnung/des Hauses des Pflegebedürftigen sowie das Betten machen. Unsere MitarbeiterInnen sind dabei geübt im Umgang mit Reinigungsmitteln und –geräten. Spülen Je nachdem, was im Haushalt vorhanden ist, wird manuell gespült oder das Geschirr in den Geschirrspüler ein- bzw. ausgeräumt. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Hierzu gehört insbesondere das Waschen, Aufhängen und das Einsortieren der Kleidung in den Schrank, sowie das Einteilen und Sortieren von Kleidung. Die hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch den AHB erbracht werden, können im Rahmen von Pflegesachleistungen oder auch der Kombinationsleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Des Weiteren können Sie unsere Dienste auch als Privatzahler in Anspruch nehmen, wenn sie z. B. noch nicht in die Pflegeversicherung eingestuft sind. Wichtig zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist es noch, dass der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes mitentscheidend ist für die Gewährung einer Pflegestufe, denn gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege ergibt dies die Gesamtpflegezeit. Weitere Informationen hierzu siehe unter „Pflegetagebuch“ bei den Informationen für Angehörige.
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