AHB Zentrale
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28211 Bremen
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter dem Begriff hauswirtschaftliche Versorgung sind im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen
Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen zu verstehen. Sie gehört zur häuslichen Pflege und
ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI. Die
Pflegekasse ist der Leistungsträger.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
Einkaufen
Dazu gehört insbesondere, das Erstellen eines Einkaufs- und
Speiseplanes, das Einkaufen von Lebensmitteln und das Unterbringen
der Gegenstände in die dafür vorgesehenden Vorratsschränke.
Kochen
Dies umfasst die Zubereitung einer warmen Mahlzeit, sowie bei Bedarf
das Aufstellen eines Speiseplanes. Dabei werden die jeweiligen
Lebensumstände, das Alter und die individuellen Wünsche des
Pflegebedürftigen mit berücksichtigt.
Reinigen der Wohnung
Dazu gehört das Reinigen von Haushaltsgeräten, Fußböden, Möbeln etc. innerhalb der Wohnung/des
Hauses des Pflegebedürftigen sowie das Betten machen. Unsere MitarbeiterInnen sind dabei geübt im
Umgang mit Reinigungsmitteln und –geräten.
Spülen
Je nachdem, was im Haushalt vorhanden ist, wird manuell gespült oder das Geschirr in den
Geschirrspüler ein- bzw. ausgeräumt.
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Hierzu gehört insbesondere das Waschen, Aufhängen und das Einsortieren der
Kleidung in den Schrank, sowie das Einteilen und Sortieren von Kleidung.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch den AHB erbracht werden, können
im Rahmen von Pflegesachleistungen oder auch der Kombinationsleistung direkt
mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Des Weiteren können Sie unsere Dienste
auch als Privatzahler in Anspruch nehmen, wenn sie z. B. noch nicht in die
Pflegeversicherung eingestuft sind.
Wichtig zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist es noch, dass der Umfang des
hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes mitentscheidend ist für die Gewährung einer
Pflegestufe, denn gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege ergibt dies die
Gesamtpflegezeit. Weitere Informationen hierzu siehe unter „Pflegetagebuch“ bei
den Informationen für Angehörige.
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